Thema: BGH: Abbruch einer Ebay Auktion nur mit wir­k­lich guten Gründen
Richard Am: 22.06.2016 09:57:42 Gelesen: 3741# 3@  
BGH entscheidet über 1-Euro-Abbrüche - Ebay-Abbruchjäger: Urteil im August 2016

Computerbild (11.06.16) - Verkäufer auf Ebay dürfen Auktionen nicht abbrechen. Abbruchjäger nutzen das aus – und klagen.

Bei dem Internet-Aktionshaus Ebay dürfen Anbieter ihre Auktionen nur im Ausnahmefall abbrechen. Die sogenannten Abbruchjäger nutzen diese Vorschrift ganz bewusst aus. Sie bieten auf Auktionen mit niedrigen Einstiegsgeboten und klagen bei einem Abbruch auf Schadensersatz. Bisher gab es zu solchen Fällen keine offiziellen Urteile, doch das ändert sich möglicherweise im August 2016. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat wohl erstmals ausreichend Indizien zu Hand, um einen Rechtsmissbrauch festzustellen.

(Quelle und weiter lesen: http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Ebay-Abzocke-BGH-urteilt-zu-Abbruchjaegern-15744005.html )
 
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