Thema: Motiv Fahrrad
wajdz Am: 30.06.2016 17:28:14 Gelesen: 243131# 153@  
Ein eigenes Thema lohnt für das Skateboard vermutlich nicht. Deshalb hier gezeigt, da ihre Nutzer oft auf Radwegen unterwegs sind.



Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) §24 Abs. 1 gilt das Skateboard nicht als Fahrzeug, sondern als ein Fortbewegungsmittel auf derselben rechtlichen Grundlage wie ein Rollstuhl und ein Rodelschlitten. Für solche Fortbewegungsmittel gelten in Deutschland die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fußgänger. Daraus folgt, dass Skateboards auf Fahrbahnen nicht benutzt werden dürfen, da diese laut StVO § 2 Abs. 1 den Fahrzeugen vorbehalten sind. Des Weiteren ist die Benutzung von Skateboards auf Radwegen untersagt, da für Skateboardfahrer die gleichen Vorschriften gelten wie für Fußgänger im Verkehrsraum. Beim Skateboardfahren ist man also verpflichtet, den Gehweg zu benutzen.

MfG Jürgen -wajdz-
 
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