Thema: Generalgouvernement: Bedarfsbelege
Jürgen Zalaszewski Am: 01.07.2016 15:46:01 Gelesen: 132638# 113@  
Hallo Hajo,

komisch, hatte eigentlich meine Antwort mit den Bildern ausgestattet. Hier ein neuer Versuch: In Abb. 1 sind die Unterschiede abgebildet, Abb. 2 zeigt das aufgebrauchte Gedenkblatt.



In der Anfangszeit, also 1939/40 wurden die Sammler im Reich nur über die Versandstelle in Berlin mit Marken usw. beliefert. Meines Wissens wurde das Gedenkblatt nicht im Reich an den Postschalteren verkauft. Die Versandstelle in Krakau begann zwar auch im Laufe des Jahre 1940 mit Ihrer Tätigkeit, war aber anfänglich nur für Soldaten, Beamte usw. zugelassen, die im Generalgouvernement eingesetzt waren. Erst später, 1941, erfolgte auch die Belieferung der Sammler im Reich. Ein großes Problem war, dass das Generalgouernement als devisenrechtliches Ausland galt und Nachnahmen zw. dem GG und dem Reich nicht zugelassen waren. Neben einer kurzen Phase in der dann auch Nachnahmen ausgetauscht wurden, fand man dann einen anderen Weg, damit die Sammler ihre Bestellungen im GG auch bezahlen konnten. 1943 wurde die Versandstelle in Krakau aufgelöst, ihre Aufgaben übernahm das Postamt Krakau 3. Die Belieferung der Sammler im Reich erfolgte dann über das Postamt Kattowitz. Leider ist bislang noch nicht abschließend geklärt, wieso die Deutsche Post Osten Briefmarken, also Devisen, aus dem Reichsgebiet verschicken konnte und wie die Marken von Krakau nach Kattowitz kamen. Sachdienliche Hinweise dazu werden gerne entgegen genommen.

Beste Grüße
Jürgen
 
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