Thema: Private Mitglieder Notizen
Stempelwolf Am: 02.07.2016 22:23:20 Gelesen: 366575# 579@  
@ Holzinger [#574]

Da hilft dann nur noch den Teilnehmer für kommende Auktionen zu sperren und das bisher erworbene Gut wieder neu anzubieten, sofern es sich noch in Ihrem Besitz befindet. Natürlich erst, nachdem Sie ihm das telefonisch mitgeteilt haben, dass er sein Ankaufsrecht für diese Artikel verwirkt hat. Wer nicht zahlt, hat kein Interesse am Erwerb!

Beste Grüße
Stempelwolf
 
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