Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Henry Am: 04.07.2016 11:35:47 Gelesen: 22941# 13@  
@ Francysk Skaryna [#5]

Ich möchte jetzt nicht rechthaberisch verstanden werden, weil ich eben kein Rechtsexperte bin. Ich meine aber im Hinterkopf eine Info abgespeichert zu haben, die besagt: Der Verkäufer ist Schuldner und hat die Auslieferung sicherzustellen. Hierzu bedient er sich eines Erfüllungsgehilfen der DPAG. Solange dieser Erfüllungsgehilfe tätig ist, bleibt die Verantwortung beim Verkäufer. Damit würde die Gefahr erst bei Aushändigung (Zustellung) durch die DPAG auf den Käufer übergehen. Es ist wohl auch die Behauptung nicht richtig, der Käufer würde die Zusendung " verlangen". Diese ist bei einem Versandgeschäft (und eine Fernauktion ist m.E. ein solches) Teil des Angebots und somit dem Verkäufer obliegend. Vielleicht kann ein Rechtsexperte mal seine Sichtweise kundtun, ich frische mein "Wissen" gerne wieder auf.

Mit philatelistischem gruß
Henry
 
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