Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
alemannia Am: 04.07.2016 18:36:10 Gelesen: 22581# 21@  
@ mljpk [#20]

was noch machbar ist, wenn das Kind in Form des einfachen Briefes bereits in den Brunnen gefallen, oder besser gesagt schon verloren ist. Und warum oder warum nicht.

Wie wäre es denn, wenn Käufer und Verkäufer einfach miteinander kommunizieren?

Wobei die Frage noch offen ist, um welchen Betrag es eigentlich geht.
 
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