Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Richard Am: 07.07.2016 09:02:56 Gelesen: 22440# 22@  
@ blizzi [#11]

Versand mit normalen Brief, Porto zu meinen Lasten- das sind m.E. die "üblichen Konditionen" für den Versand von 2 Marken.

Hallo Blizzi,

da es sich um einen Kauf aus der PPA handelt, möchte ich die bisherigen fachlichen Ausführungen ergänzen:

In den Auktions-AGBs ist folgendes geregelt:

Käufer und Verkäufer schliessen Verträge auf eigene Rechnung und im eigenen Namen ab, deren Abwicklung (Versand der Ware, Zahlungsmodalitäten und deren Durchführung) sie selbst regeln. [1]

Zum Versandrisiko gibt es gesetzliche Regelungen:

Versandrisiko bei Online-Auktionen

Immer wieder wird bei einem (vielleicht nur vorgetäuschten) Verlust der Ware behauptet, der Käufer trage das Risiko des Verlustes. Das ist oft falsch: Im Handel zwischen Privaten untereinander (P2P oder C2C) oder von Unternehmen zu Unternehmen (B2B) kann die Versandgefahr vertraglich festgelegt werden. Bei Verkäufen zwischen Unternehmen und Verbraucher dagegen ist dies nicht möglich.
[2]

Den verlinkten ausführlicheren Text empfehle ich ausdrücklich, er ist zudem verständlich geschrieben und räumt mit manchen Irrtümern auf.

Schöne Grüsse, Richard


[1] http://www.ppa-auktion.de/cgi-bin/auktion.pl?do=pp&pp=st

[2] http://auktion-und-recht.de/html/warenversand.html
 
Quelle: www.philaseiten.de
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