Thema: Recht: Einfacher Brief verloren - wer haftet für den Schaden ?
Student Am: 18.07.2016 13:41:43 Gelesen: 21315# 42@  
So sind wir wieder am Anfang der Diskussion. Es war schon immer meine Meinung es haftet der Versender. Das bedeutet egal welche Versendungsform du anwendest, wenn deine Sendung nicht ankommt, mußt du bei Vorkasse zurückbezahlen.

Und das ist das Thema dieser Frage. Und dann kann es durchaus geschehen, wie Alemannia es beschreibt, daß du nicht nachweisen kannst, ob der Empfänger den Brief oder Bestellung erhalten hat. Hier hast du nur dann eine Chance, wenn gegen den Empfänger mehrere Anzeigen laufen. Kommen Einschreiben usw. nicht beim Empfänger an, habe ich als Versender bei höheren Werten bei der Post die A-Karte gezogen. Also liefere deine Sendung persönlich aus oder durch Kurier.

Das wässerige an dem BGB ist z.B dieses ABGG. Eine Ergänzung zum BGB, wie viele andere auch. Wenn hier von Treu und Glauben unangemessen, Rechte und Pflichten, Natur des Vertrages gesprochen wird, sollte man erst erklären, was man mit solchen wässerigen Begriffen meint, und dann die Krönung: Bei Zweifel bei der Auslegung der AGB zu Lasten des Anwenders. Also noch wässeriger geht nicht. Da steht man schon unter der Dusche.

Beste Grüße

Bernhard
 
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