@ Student [73]
Es war schon immer meine Meinung es haftet der Versender.Moin,
wie ich schon weiter oben geschrieben hatte
[#5] ist der Erfüllungsort eines Kaufvertrages der Ort des Schuldners [1]. Wenn der Käufer etwas anderes verlangt, ist das seine Sache und sein Risiko. Das ist absolut nicht wässerig.
Gruss
[1]
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__269.html