Wieder mal etwas aus dem Gebühren-Bereich
(MiNr 130) TOSTEDT 06.05.1950
Zur damaligen Zeit konnte man über sein Postamt, bei dem die eigene Rente ausbezahlt wurde, einen Antrag mit der Bitte um Berechnung einer Unterhaltshilfe stellen, es wurde eine Gebühr von 20 Pfennig gefordert, die dann auf dem Formular ausgewiesen und entwertet wurde.
mit Sammlergruß
Werner