Die Marken waren auch im Bundesgebiet gültig:
Auslandsbrief bis 20g per Luftpost (Porto 40 Pf. sowie 15 Pf. Luftpostzuschlag) nach Athen, Griechenland, freigemacht mit Berlin Mi.-Nr. 141 und 150, Aufgabestempel (21a) Bielefeld 2 az 11.4.61. In Athen traf der Brief am 13.4.61 ein. Zur Begleichung der Postlagergebühr in Höhe von 50 Lepta wurde die Freimarke für den Fremdenverkehr (Griechenland Mi.-Nr. 750) verklebt.