Thema: Gestempelte, handschriftliche oder Postvermerke als Label auf Belegen
Carolina Pegleg Am: 28.01.2009 03:41:33 Gelesen: 545573# 97@  
@ Stempelwolf [#92] bis [#96]

Concordia hat recht. Ich habe mich eben auf der Webseite der Deutschen Post umgeschaut und dort wird "amtlich" die Abkürzung AFM für Absenderfreistempelmaschine gebraucht. Diese Abkürzung macht m. M. auch im Kontext Sinn. Ein deutlich lesbarer Abdruck des Freistempels ist Vorschrift, damit die Richtigkeit des Portos geprüft werden kann. Kann man den Abdruck nicht lesen, gilt der Brief eben als unfrankiert.
 
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