Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
hajo22 Am: 06.08.2016 21:30:32 Gelesen: 3477326# 5347@  
@ 2huhu [#5340]

Kleine Korrektur. Es handelt sich bei Deinem Beleg um einen sogenannten "äußeren Umschlag", bei dessen Freimachung mit 2 Mark es sich nicht um ein Porto handelt, sondern um eine Sondergebühr für die im Umschlag liegende, bereits mit Auslandsporto frankierte Auslandspost (2 Mark auf dem äußeren Umschlag für eine Postkarte oder einen Brief bis 20g; Bei Briefen über 20g für je 20g des Briefgewichtes weitere 2 Mark). Also z.B. bei 2 Briefen je 20g hätten auf dem äußeren Umschlag 4 Mark Gebühr mit Freimarken entrichtet werden müssen.

Die heute noch existierenden deutschen äußeren Umschläge stammen alle aus dem Bereich der Württembergischen Postverwaltung, die ihre erhaltenen Umschläge dem Briefmarkenhandel zugänglich machte.

Lit.: Claus Geissler: Deckname "U200" Die Tauchbootpost-Story 1916/1917, 1. und 2. Auflage (2005); Bernhard A. Hennig: German Submarine Mail of World War I, German Philatelic Society, No. 10; DBZ Hefte 8-11/1999; Und weitere Literatur.

VG, hajo22
 
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