Thema: Die Philastempel Datenbank - Dokumentation und Auswertung
Holzinger Am: 10.08.2016 15:57:31 Gelesen: 590420# 722@  
Ja, es scheint eine entsprechende (generelle) Anweisung zu geben - so wurde mir zumindest auf Nachfrage mitgeteilt. Dazu gehört auch, das Stempelgerät nicht an Kunden zur "Selbstbedienung" - auch kurzzeitig bzw. vor Ort - aus zu leihen.

Hintergrund ist die alte Anweisung seit eh und je, dass Post im Briefkasten unter keinen Umständen zurück gegeben werden darf - egal mit welchen Begründungen.

Gestempelte Post darf auch nicht zurück gegeben werden - Ausnahme, die Unzustellbarkeit wird erst nach dem Abschlag erkannt. Dann darf vor Ort "nachgebessert" werden. Blankoabschläge sind unzulässig.

Soweit die Theorie. In meiner privaten Annahmestelle wird also so korrekt verfahren. Es hat einige Diskussion gebraucht, bis ich z. B. für Sammler Marken habe stempeln lassen dürfen, die ich dann erst im Geschäft in den vorfrankierten Umschlag gesteckt und diesen zurück zum Versand gegeben habe.

Es kommt also meines Wissens nach auf die Einstellung (korrekt / gleichgültig / unwissend o.ä) an.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3426
https://www.philaseiten.de/beitrag/132459