Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Journalist Am: 04.09.2016 13:56:11 Gelesen: 114611# 30@  
@ DL8AAM [#28]

Hallo Thomas,

ein toller Beleg - DV-Freimachung ist schon eine Weile bei Postzustellungsurkunden zugelassen - seit wann genau bin ich derzeit am recherchieren. Denn zum 1.9 hat sich sowieso einiges bei den PZA geändert - diese sind jetzt MWST-pflichtig. Dies hat entsprechende philatelistische und postgeschichtliche Konsequenzen. Ein entsprechender Artikel für die philatelie dazu ist auch in Vorbereitung.

Zuerst aber noch einmal zur DV-Freimachung, diese kann wie bei dem von dir gezeigten Beleg im Fenster des inneren Umschlags sein, sie kann aber auch auf der Zustellurkunde selbst sein. Auf den äußeren Umschlag ist nur ein allgemeiner Vermerk, das es eine DV-Freimachung ist. Falls dieser auch ein Fensterumschlag ist, ist aber im Fenster des äußeren Umschlags keine DV-Freimachung sichtbar, erst wenn dieser äußere Umschlag geöffnet wird.

Nun zur MWST für diese Sendungen, zwar können diese zukünftig auch noch mit Briefmarken frankiert werden, aber nur wenn diese am Schalter mit einer Einlieferungsliste auch erfasst wurden - sonst werden diese dem Absender zurück geschickt mit einem Schreiben, das die MWST fehlt.

Viele Grüße Jürgen
 
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