Thema: (?) (160) Postzustellungsaufträge und Postzustellungsurkunden Belege
Journalist Am: 04.09.2016 14:20:18 Gelesen: 120812# 31@  
@ gestu

Hallo gestu und an alle - die von Dir gezeigten Postzustellungsaufträge mit Briefmarken - hier mit Blumen oder der folgende PZA-Beleg dürften seit dem 1.9.2016 nur noch in extrem seltenen Fällen überhaupt auf Umschlägen zu finden sein.



Hintergrund ist die Einführung der MWST auf diese Sendungsform. In der Regel haben vor allem Kleinversender von PZA mit Briefmarken frankiert und diese dann in den Briefkasten eingeworfen. Dies ist seit dem 1.9.2016 nicht mehr zulässig. Alle Sendungen die so eingeworfen werden, werden dem Absender mit Begleitschreiben zurück gegeben. Eine Einlieferung von PZA mit Briefmarken oder Frankiermaschine / Frankitfreimachung ist nur noch am Schalter über Einlieferung in Verbindung mit einer vorher ausgefüllten Liste zulässig. Diese werden dann auf separaten Weg ins BZ geleitet und dort geprüft, ob auch die MWST abgeführt wird. Alle PZA-Sendungen aus Kastenleerung oder Filialeinlieferungen ohne beiliegender Einlieferungsliste werden zurück geschickt.

Da der Aufwand für Kleinversender hier zu groß ist, dürfte diese Art der Freimachung so gut wie nicht mehr vorkommen. Alternativ bietet die Post hier neue Produktmarken PZA über die e-Filiale an bzw. man kann nun Internetmarken incl. MWST für das Produkt kaufen und nur diese können auch so in einen normalen Briefkasten ohne Einlieferungsliste eingeworfen werden - da hier die MWST schon im Preis mit eingespeist ist.

Dazu wird auch in einer der kommenden Ausgaben der philatelie ausführlicher berichtet werden.

Viele Grüße Jürgen
 
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