Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
DERMZ Am: 06.09.2016 13:52:47 Gelesen: 148321# 97@  
@ drmoeller_neuss [#96]

Vielen Dank für die Information drmoeller,

leider bin ich wohl etwas schwer von Verstand, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Also der Fehlbetrag ist 15 Lire, dieser wird zur Strafe verdoppelt - bis dahin habe ich es verstanden. Aber warum wird dann der Fehlbetrag durch das Porto eines einfachen Auslandsbriefes geteilt und nicht durch das Porto einer Postkarte? Für den Empfänger ist es natürlich von Vorteil wenn das Referenzporto hoch ist, dann wird das Ergebnis des Bruches kleiner --> weniger Nachporto.

Liege ich richtig in der Annahme, dass egal ob Postkarte oder Brief, als Referenz wird immer der einfache Auslandsbrief herangezogen?

Danke für weitere Aufklärung

Gruss Olaf
 
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