Thema: Beitrags-Chaos beim BDPh / LV Hessen droht mit Konsequenzen
WPhV Stuttgart Am: 07.09.2016 08:27:15 Gelesen: 16598# 1@  
Redaktioneller Hinweis: Die Beiträge 1 bis 5 wurden aus dem Thema "Antrag des WPhV zum LV-Tag am 30.04.16: Austritt des LV Südwest aus BDPh!" in ein gesondertes Thema ausgelagert

---

Wie Prof. Dr. Erhard Mörschel, der Vorsitzende des Verbands der Philatelisten-Vereine Hessen, Rhein-Main-Nahe e.V. (LV Hessen), in der aktuellen Ausgabe (August 2016) der Verbandsnachrichten im Artikel "Tohuwabohu beim BDPh-Beitrag" (S.39) schreibt, wird der LV Hessen den Antrag auf Beendigung der Arge-Direktmitgliedschaften stellen bzw. beim Registergericht dagegen Einspruch erheben. Sollte nichts passieren, wird über Konsequenzen nachgedacht.

http://www.philatelie-hessen.de/verbandsnachrichten/nachrichten_htm/183.html



---

Hier nochmal der Text von Prof. Mörschel in Suchmaschinen-geeigneter Form:

Tohuwabohu beim BDPh-Beitrag.

Im Normalfall kümmert man sich nicht besonders um den Vereinsbeitrag, der einen Anteil für Landesverband und BDPh beinhaltet, er wird einfach abgebucht oder überwiesen. Im BDPh ist mit der Zeit ein Beitragschaos entstanden, das die Vereine benachteiligt, auch wenn dies in der Kolumne der Philatelie (469, Juli 2016) „Was trennt uns, was eint uns" schön geredet wird. Hier ist zuerst die Einzelmitgliedschaft zu nennen, die beschlossen wurde, um Mitglieder zu gewinnen, die nominell in keinen Verein eintreten wollten, aber auch mit dem Hintergedanken, die Kasse des BDPh zu füllen. Der Mitgliedsbeitrag sollte so hoch sein, dass eine Vereinsmitgliedschaft attraktiv bliebe. Dies ist inzwischen nicht mehr der Fall; beide Beiträge sind in etwa gleich! In den Fällen, in denen eine Vereinsmitgliedschaft teurer wäre, könnten Mitglieder ausbleiben und Vereine den Kürzeren ziehen. Meiner Meinung nach hätte man die Einzelmitgliedschaft nicht einführen, sondern stattdessen den BDPh-Beitrag erhöhen und schon vor Jahren sparen sollen. So muss die Anmerkung gemacht werden, dass zur Zeit der BDPh-Beitrag um 3 € steigen müsste, um allein die Beiträge der Einzelmitglieder zu kompensieren.

Die zweite Inkonsequenz war die Gründung eines neuen Verbandes, des VPhA für die Aufnahme von Arbeitsgemeinschaften. Dies war völlig unnötig, denn Arbeitsgemeinschaften sind rechtlich Vereine und nichts anderes. Sie hätten der Gleichheit und Einfachheit halber in die Landesverbände integriert werden können. Auch Wissenstransfer und Werbung sind hierfür gewichtige Argumente. Dem stand aber entgegen, dass viele ARGEN den Mitgliedern keinen doppelten LV- und BDPh-Beitrag aufbürden wollten. Daher wurde das fragliche Konstrukt gewählt, dass ARGE-Mitglieder, die schon in einem Ortsverein Mitglied sind, keinen weiteren BDPh-Beitrag be- zahlen! Mehrfachmitglieder in Ortsvereinen dürfen dies, nein sie müssen mehrfach zahlen - wieder eine Ungleichbehandlung der Ortsvereine, die beim BDPh keine Lobby besitzen. Da manchen Mitgliedern und Vereinen diese Tatsache bekannt war, habe ich manchen unerfreulichen Briefwechsel führen müssen.

Zu guter Letzt wurde noch die Direktmitgliedschaft bei Arbeitsgemeinschaften eingeführt; eine Mitgliedschaft, die in der BDPh-Satzung nicht vorgesehen und von ihr auch nicht gedeckt ist. Diese Behandlung zeigt, dass wohl nach „Gutsherrenart" entschieden wurde und die Satzung auf der Strecke bleibt. Vereine haben diese dauernde Benachteiligung inzwischen erkannt und der traditionsreiche Württembergische Philatelistenverein Stuttgart 1882 hat dies auf dem Verbandstag 2016 zur Sprache gebracht. Herr Schmidt (Vize-Präsident des BDPh) hat dieses Thema für sein Editorial gewählt. Ich zitiere daraus: „Als moderner Verband brauchen wir allerdings eine Vielfalt von ergänzenden Mitgliedsformen, schon deshalb, um zukunftsfähig zu bleiben".

Wir sind da anderer Meinung, da das Vorgehen des BDPh nicht mit seiner Satzung konform ist und unsere Vereine benachteiligt. Indirekt wird auf diese Weise auch „schwarzen Vereinsmitgliedschaften" Vorschub geleistet. Wir werden deshalb im Verwaltungsrat eine Beendigung der ARGE-Direktmitgliedschaft beantragen bzw. beim Registergericht Einspruch erheben. Falls unserem Antrag nicht stattgegeben wird, werden wir auch über Konsequenzen nachdenken müssen.

Erhard Mörschel
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9319
https://www.philaseiten.de/beitrag/133988