Thema: (?) (155) Großherzogtum Baden: Belege des 19. Jahrhunderts
Max78 Am: 10.09.2016 17:06:08 Gelesen: 108070# 82@  
@ Filigrana [#81]

Hallo Filigrana,

vielen Dank für Deine Informationen, insbesondere für die schöne und interessante Erklärung bezüglich des Siegels.

Das Projekt von Gerhard Piccard ist mir bekannt, allerdings, da ich wenig Belege vor 1850 besitze, nutze ich zur Recherche eher die Seite von Papierstrukturen [1], welche die umfangreiche Wasserzeichensammlung von Maschinenwasserzeichen von Stefan Feyerabend darstellt.

Ich habe mir auch nochmal Gedanken gemacht über diesen Brief und mehrere Faktoren könnten doch dafür sprechen, dass dieser "Brief" durch die Fahrost übermittelt wurde. Nicht als einzelne Briefsendung, sondern als Begleitbrief oder besser gesagt Ausgabeschein für die gesendete Ware.

1. Der Rötel, mit dem man den Schein durchgestrichen hat und den Gesamtbetrag unterstrich, könnte vom Zusteller stammen. Auf ähnlichen Belegen (zeitlich etwas später auf Vordruck) sieht man dies in identischer Form, allerdings mit der Verrechnung des Portos. Zudem der handschriftliche Text "In (Je) Ausgab: auf Spitalpflege:", gegengezeichnet vom Stiftungsvorstand.

2. die Unterstellung, dass es sich hier nicht um eine gelegentliche Sendung von Ware handelt, sondern viel eher um eine routinemäßige Ablieferung der Ware. durch Deine Zusatzinformationen bezüglich des Papiermaßes "Ries" muss einem auch noch klar sein was so ein Bündel wiegen kann. Ich hatte mal ein ähnliches Maß an Papier für mein kleines Archiv zugeliefert bekommen. Das Gewicht könnte ich eventuell 100 m lang auf meinem Buckel tragen, dann wäre ich K.O. :-)

3. die schreiblastende Aufgabe als Stadtpfarrer (zitiert): Das Badische Landrecht, das am 1.1.1810 in Kraft trat, übertrug den Pfarrern des christlichen Mehrheitsbekenntnisses am Ort auch die „bürgerliche Standesbuchführung“. Die Kirchenbücher galten damit als im Auftrag des Staats geführt, die Pfarrer selbst „hinsichtlich der Standesbuchführung als Beamte des bürgerlichen Standes“... Für jeden Filialort war ein getrenntes Buch zu führen und alljährlich eine Doppelschrift von allen Büchern an das Oberamt abzugeben. Diese Bücher sind heute bei den Amtsgerichten, die für rechtsgültige Standesbuchauszüge für die Zeit vom 1.1.1810 bis zur Errichtung gemeindlicher Standesämter am 1.2.1870 allein zuständig sind...

mit herzlichem Dank und Grüßen Max

[1] http://www.papierstruktur.de/feyerabend/
 
Quelle: www.philaseiten.de
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