Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Christoph 1 Am: 19.09.2016 14:42:03 Gelesen: 148073# 100@  
Ich möchte hier mal zwei Belege zeigen, die gut dokumentieren, wie die Erhebung von zu wenig entrichtetem Porto bei der Deutschen Bundespost in den 1970er Jahren funktionierte:

Beleg 1:

Der Absender aus Mülheim an der Ruhr schickte im Dezember 1977 einen Brief nach Neuseeland (Gewicht 8g) und frankierte ihn mit 70 Pfennig (Standardbrief Ausland). Erforderlich war aber wohl ein Porto von 1,50 DM, denn der Absender hatte offenbar übersehen, dass ein Brief nach Neuseeland nicht auf dem Landweg verschickt werden kann. Somit fiel Luftpostgebühr in Höhe von 80 Pfennig an (40 Pfennig je angefangene 5g Gewicht in der Länderzone 3).

Das Postamt in Duisburg verklebte nun die fehlenden 80 Pfennig, um die Laufzeit des Briefs nicht zu verzögern und schickte am 20.12.1977 eine Postkarte (Vordruck "Ergänzung der Freimachung einer Briefsendung nach dem Ausland") an den Empfänger, bei deren Zustellung der Postbote die 80 Pfennig als Nachgebühr beim Empfänger eingezogen hat.



Beleg 2:

Hier hat der Absender aus Eppertshausen bei seinem Postamt am 23.10.1979 einen Wertbrief (Gewicht 319g, Wertangabe 500 DM) eingeliefert. Der blieb wohl versehentlich unfrankiert (wie auch immer das passiert sein mag). Das Postamt in Bonn stellte das fehlende Porto fest (Brief bis 500g = 2,30 DM / Zusatzleistung Wertbrief bis 500 DM = 3 DM) und verschickte am 24.10.79 eine Postkarte (Vordruck "Nacherhebung zuwenig entrichteter Postgebühren") an den Absender, bei deren Zustellung der Postbote die 5,30 DM als Nachgebühr eingezogen hat. Drollig ist, dass sich die Post freundlich für das "Versehen" entschuldigt.



Interessant, dass in beiden Fällen keine zusätzliche Gebühr für die Erhebung des Nachportos verlangt wurde.

Ich finde: interessante Episoden zur jüngeren deutschen Postgeschichte.

Viele Grüße,
Christoph
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1328
https://www.philaseiten.de/beitrag/134812