@ stampmix
[#12]Bei so etwas genügt im allgemeinen eine Mail an den BDPh und an den AIJP, irgendeiner von den beiden hat da einen Tippfehler gemacht. Deinen Beitrag, den Du geschrieben hast, darf man gerne 4-lagig, perforiert und aufgerollt drucken.
Was hat der BDPh Vorstand damit zu tun, was auf der Seite der AIJP steht?
Problemlösung ist etwas anderes als stänkern, stänkern ist aber einfacher!