@ Lutwinus
[#283]Hallo,
eigentlich war es bei der Bundespost nicht gestattet, bei Aufgabe eine R-Briefe in einem Sonderpostamt den Sonderstempel auch auf dem Einlieferungsschein abzuschlagen, deshalb hatten diese speziellen Sonderpostämter auch immer einen "normalen" Tagesstempel, manchmal auch mit dem Text-Zusatz, dabei und der wurde auf dem Einlieferungsschein abgeschlagen.
Aber - für jede Regel gab es auch Ausnahmen !
mit Sammlergruß
Werner