Thema: Alliierte Besetzung SBZ 212-241: Die Köpfe (Fehl-)Katalogisierungen
Peter Stastny Am: 06.10.2016 15:59:58 Gelesen: 37547# 11@  
Auch hier wieder die auffallend unterschiedliche Behandlung von gleichen Geschehnissen. Siehe dazu schon im Philaseiten-Beitrag "Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern" (http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=9061 ).

Geht es in Richtung eines BPP-Mitgliedes, gibt es schon bei bloßen Sicherungsmaßnahmen wegen einer Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen Entrüstungspostings.

Im umgekehrten Fall findet sich derlei nicht, beispielsweise bei einem Anwaltsbrief im Auftrag von Siegfried Paul BPP an Carsten Burkhardt VPEX wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen (Details siehe http://www.koepfe1.de unter 2015/01), der gleich so loslegte: (Dabei ging es sogar NUR um EINE unwahre Tatsachenbehauptung, sogar nur um die Richtigkeit EINES Wortes („abgemahnt“) in einem Absatz aus 90 Worten.)

Im Hinblick auf die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen haben wir Sie deshalb gemäß §§ 3,4 Nr. 8 in Verbindung mit § 8 Abs. 1,3 Nr 1 UWG sowie aus §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB in Verbindung mit § 186 StGB auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sind Sie unserem Mandanten gegenüber zum Widerruf der unwahren Tatsachenbehauptung verpflichtet. Der Widerruf auf Ihrer Website http://www.koepfe1.de in der Rubrik „News“ sieht unserer (sic) Mandant deshalb entgegen. Darüber hinaus können Sie die durch Ihre unwahre Tatsachenbehauptung im Rechtssinne eingetretene Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen. … Neben den Ansprüchen auf Unterlassung und Widerruf haben Sie unserem Mandanten die Kosten dieser Abmahnung zu erstatten.“ (Euro 398,—)

Und weil es dazu passt, aus der Mail von Christian Geigle an Richard mit CC an mich nach meinem Posting im Philaseiten-Beitrag Fehlprüfungen von BPP und VP Prüfern ( http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=9061 ) ebenfalls mit Anmerkung zu juristischen Schritten.

Die Erlaubnis zur Veröffentlichung hat mir Herr Geigle in einer PN im BDPh-Forum gegeben mit „Sie können über mich alles, was Sie für richtig halten, auch im Forum schreiben. Ich halte das aus.“:

Sehr geehrter Herr Ebert,
unter folgendem Link http://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=9061&CP=0&F=1#newmsg
findet sich ein Beitrag über den BPP von Herrn Stastny, der voller Unrichtigkeiten, Unterstellungen und teilweise auch Verleumdungen ist. Es werden keine "harten Fakten", geschweige denn Namen genannt, sondern in übelster Weise (wieder einmal) Frustrationsbewältigung durch Herrn Stastny in bewährter "Rundumschlagmanier" betrieben.

Vermutlich hat Herr Stastny Nachricht bekommen, dass ich eine Attestierung seines VPEX-Mitgliedes Kroschel zu einer angeblichen Deutsches Reich Mi.-Nr. 63 c gestempelt als katastrophale Fehlprüfung bezeichnet habe. Wir sprechen hier von einer Marke, die mit 15.000 Euro notiert und mit mindestens 10.000 Euro gehandelt wird. Das von Herrn Kroschel attestierte Stück ist eine vollkommen wertlose Mi.-Nr. 63 a. Dass der Sammler, dem man diese "Gurke" andrehen wollte, darüber nicht glücklich ist, dürfte nachzuvollziehen sein.

Herr Stastny kann seine Meinung kundtun, wo und wie er will. Wenn er es aber in Ihrem Forum tut, muss er sich an die Wahrheit, zumindest aber an die deutschen Gesetze halten. Das ist bei seinem hier monierten Beitrag meines Erachtens nicht der Fall.

Ich bitte Sie, den Beitrag (gerne auch mit einem entsprechenden Hinweis auf mein Eingreifen) zu löschen. Anderenfalls sähe ich mich gezwungen, den Text durch unseren Justitiar überprüfen und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten zu lassen. Da die Sache eilbedürftig ist, muss ich auf sofortiger Löschung bestehen, und bitte um eine kurze Erledigungsmail an mich. Vielen Dank für Ihr Mitwirken.

Mit freundlichem Gruß,
Christian Geigle


Amüsant an dieser Mail von Herrn Geigle war dabei, dass ich von einer „Fehlattestierung“ von Herrn Kroschel gar nichts wusste, seine Vermutung und Schlüsse daher völlig unzutreffend waren. Überdies konnte später die angebliche „Fehlprüfung“ weder belegt noch widerlegt werden.

Auch der zuständige BPP-Prüfer nahm keine gegenteilige Signierung der Marke vor und bezeichnete ein gefordertes gegenteiliges Gutachten im Rahmen der BPP-Prüfung als nicht geschuldet. Aber das ist ein anderes Thema.

Meine Antwort an Herrn Geigle war:

Lieber Herr Geigle,

Ihre Mail an Herrn Ebert bekräftigt mich, dass es an der Zeit ist, Ihnen, Ihrer Art und Ihrer Wahrheitssicht einmal nicht mehr nachsichtsvoll und rücksichtsvoll, wie ich es bisher oftmals getan habe, sondern bestimmt und deutlich entgegenzutreten.

Sie brauchen sich daher gar nicht gezwungen sehen, Ihren Justitiar meinen Text überprüfen zu lassen und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten zu lassen. Tun Sie es einfach!

Also auf zu Ihrem Justitiar! 

Wahrheitsbeweise zu dem Forumsbeitrag auf Philaseiten liefere ich dann zur gegebenen Zeit gerne.

Und wenn Sie schon Wäsche waschen wollen und es herausfordern, auch zu vielen anderen Dingen mehr. Bitte geben Sie mir daher die Gelegenheit, mich wehren zu müssen. ICH habe das dann und die Folgen daraus  aber NICHT angezettelt. 
Und weil ich nach wie vor ein Lieber bin, ein Gratistipp dazu. Legen Sie Ihren Justitiar gleich auch Ihre Mail an Herrn Ebert vor und erkundigen sich, was er davon hält. Das Wort Aufleger kennen Sie ja schon. Damals habe ich es auf Wunsch vieler Philatelisten dabei belassen. Aber irgendwann reicht es auch mir. Daher bedanke ich mich für diese - binnen weniger Minuten nach meinem Einstellen des Beitrages auf Philaseiten eingetroffenen und meines Erachtens ziemlich impulsiven - Mail ausdrücklich. Sie machen es mir sehr einfach.
Mögen also die bei unterschiedlichen Ansichten dazu berufenen Stellen dann ihre schriftlichen Ausfertigungen fabrizieren. Aber bitte danach kein Jammern von Ihrer Seite an mich!

Liebe Grüße
Peter Stastny


Trotz Aufforderung an Herrn Geigle, die Unrichtigkeiten, Unterstellungen und Verleumdungen zu benennen, bekam ich bis dato keine einzige Stelle genannt. Mein Beitrag wurde daher auch nicht gelöscht. Von den juristischen Schritten ist bis dato ebenfalls nichts zu sehen. Welchen Charakter damit diese Behauptungen von Herrn Geigle bekommen, überlasse ich den Lesern.

Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in Foren durch ein BPP-Mitglied mit nachfolgendem Abtauchen ist an sich nichts Neues, ich verweise nur an den BDPH-Forum-Thread „Robert Brunel nicht mehr im BPP !“ Beitrag # 51 von Gunnar Gruber, der es bis dato nicht bringt, seine unwahren Behauptungen zurückzuziehen oder richtig zu stellen. Auch Herr Ruscher ist seit einigen Tagen aus diesem Thread verschwunden. Aber vielleicht kommt noch etwas von ihm.

Offene Frage an die Personen, die so eine Vorgangsweise an den Tag legen. Haben Sie bzw. hat der BPP so etwas notwendig?

Beste Sammlergrüße
Peter Stastny MMag.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9237
https://www.philaseiten.de/beitrag/136014