Thema: (?) (20) Deutsche Besetzung WK 2 Ostland: Porto bestimmen
Postgeschichte Am: 12.02.2009 22:35:48 Gelesen: 24862# 19@  
@ BD [#18]

Die Erklärung, daß es sich um die Annahmegebühr von 10 Pf handeln könnte finde ich gut, wenngleich für die Ablieferung ein anderes Verfahren vorgeschrieben war.

Gem. § 78 der Kleine Dienstanweisung für den einfachen Postdienst (Nachdruck der Ausgabe von 1943) konnten auf Anordnung des Amtsvorstehers unterwegs gewöhnliche Paketsendungen angenommen werden. Hierfür hatte der Zusteller ein Annahmebuch zu führen. Für jede angenommene Sendung war eine Annahmegebühr (s. Postgebührenheft) zu erheben und nach jedem Zustellgang neben dem Eintrag oder dem letzten Eintrag des Tages (im Annahmebuch) in Freimarken zu verrechnen. Der Beamte des Amtes, der die Paketsendung annahm, hatte die Freimarken mit dem Tagesstempel zu entwerten.

Die Annahmegebühr war, wie auch die Gebühr für die Einlieferungsbescheinigung, auf einem besonderen Formular mit Freimarken zu dokumentieren. Ob der Amtsvorsteher oder der Annahmebeamte die Annahmegebühr entgegen der Vorschrift auf der Paketkarte an Stelle des Annahmebuches in Form von Freimarken angebracht hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Da die beiden Pakete an unterschiedliche Empfänger gingen, schließe ich mal die Paketkarte als Ersatz für das Annahmebuch aus. Es darf m.E. weiter gerätselt werden.

Die Erklärung mit der Errechnung der Paketgebühren für jeweils ein Paket mit einem Gewicht von 20 kg und 10 kg erscheinen plausibel. Für Pakete im Landbestellbezirk bestand zwar ein Höchstgewicht, das aber in Einzelfällen auf Anordnung des Amtsvorstehers auch überschritten werden konnte. Warum also nicht auch in diesem Fall?

MfG
Postgeschichte
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1147
https://www.philaseiten.de/beitrag/13669