Thema: Bund Dauerserie Gustav Heinemann
Christoph 1 Am: 17.10.2016 10:53:09 Gelesen: 120356# 83@  
@ Sachsendreier53 [#60]

Zur Beschreibung des Briefs in [#60] ist noch zu korrigieren, dass es sich nicht um einen Brief im Ortsverkehr (bis 100g) handelt. Briefe im Ortsverkehr waren seit 1.3.1963 nur noch innerhalb Berlins zugelassen. Hier handelt es sich also um einen ganz normalen Standardbrief mit Porto 40 Pfg. (Gewicht bis 20g). Dieses Porto galt unabhängig davon, ob der Brief nur zwei Häuser weiter innerhalb des gleichen Ortes befördert wurde oder ob er 800 km durch Deutschland geschickt wurde.
 
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