@ bomyalp
[#1]Laut Postbuch von W. Steven wurden für Einlieferungsbescheinigungen von Paketen Gebühren erhoben, die vom 01.03.46 - 31.08.48 15 Pf betrugen. Somit wäre der eingetragene Betrag von 135 Pf erklärbar. Ob diese Nebengebühr allerdings in die eingetragene Postgebühr einzubeziehen war, ist nicht vermerkt.
Mit philatelistischem Gruß
Henry