@ Markus Pichl
[#3]Ich war zwar nie im Vorstand des BDPh - und Gott verhüte, dass ich je in diese Kalamität komme! - aber ich habe einige Jahre einem e.V. vorgestanden. Aus dieser Erfahrung kann ich mit hoher Gewissheit erklären, dass eine Schadensersatzpflicht wegen "Rücktritts zur Unzeit" nur deshalb, weil dann eine a.o. Versammlung zur Vorstands-Ergänzung(-swahl) notwendig wird kaum in Betracht kommt.
Meiner höchst privaten Meinung nach könnte es hingegen kaum schaden, wenn die Herr- und Damenschaften im Vorstand sich auf ihre Aufgaben konzentrierten und ihre jeweiligen Fähigkeiten zu Intrige und Vendetta andernorts auslebten.
EdgarR