Thema: Fälschungen: Das Angebot ohne Obligo zum Lückenfüllerpreis
Robertomarken
Am: 16.02.2009 19:29:36
Gelesen: 22802
# 25
@
@ carolinus
[#24]
Verboten ist laut Ebay nur das anbieten wenn ausdrücklich die Marke als falsch angeboten wird. Aber dann lohnt es sich ja nicht. Da liegt der Hase begraben.
Gruss
Robert
Quelle: www.philaseiten.de
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