@ DL8AAM bzw. alle
Hallo zusammen,
habe mal bei meinen Dienstbelegen Deutsches Reich nachgesehen und natürlich prompt gerichtliches gefunden. Beides interessanterweise mit Nachgebühr, was ich nicht verstehe. Eigentlich galt doch das "Ablöseprinzip". Aus dem Inhalt des Schreibens aus 1917 geht hervor, dass eine Mark Gericht zu zahlen war und 10Pfennnig Porto entsprechend zusätzlich zu entrichten seien. Sozusagen doppelte Strafe?
Im zweiten Schreiben geht um die Bestätigung einer Löschung im Grundbuch, auch hier Nachgebühr. Kann mir das jemand erklären?
MphG
Gerhard