Thema: BDPh-Vorstände Schmidt und Bernatek mit sofortiger Wirkung zurückgetreten
Richard Am: 10.11.2016 09:07:45 Gelesen: 13607# 14@  
Nachdem es gestern im Internet zu Zitaten aus eines Schreibens kam, welches am Vorabend an alle Vorstandsmitglieder der Mitgliedsverbände, Bundesstellenleiter, Bundesgeschäftsstelle und Bundesvorstand verschickt wurde, und die nur teilweise Veröffentlichung zu falschen Interpretationen führen kann, veröffentlichen wir hier den kompletten Text:

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Bisingen, 8. November 2016

Rücktritte im Bundesvorstand

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde des BDPh,

bereits im letzten Schreiben vom 15. September 2016 wurden Sie informiert, dass vermeintliche Fakten über BDPh-Angelegenheiten teilweise mit Vermutungen, Behauptungen und Interpretationen ergänzt werden und damit großzügig von den realen Sachverhalten abweichen. Vor diesem Hintergrund müssen die Rücktrittsgründe der beiden zurückgetretenen näher erläutert werden.

Vorgänge in der Stiftung zur Förderung der Philatelie und Postgeschichte:

Die mittlerweile in den Rücktrittsschreiben öffentlich gewordenen Anschuldigungen, dass Geld für juristische Auseinandersetzungen verbrannt werde, zeugen von mangelndem Sachverstand. Der BDPh hat, wie in allen großen Verbänden üblich, seit vielen Jahren eine Rechtschutzversicherung für seine Funktionsträger. Und das aus gutem Grund: Anschuldigungen gegen die rechtlichen Vertreter von Verbänden, können unmittelbar in deren Privatsphäre durchgreifen. Das gilt insbesondere im Stiftungsbereich, bei dem der Vorstand für die Handlungen in der Stiftung verantwortlich ist und persönlich haftet. Es ist geradezu selbstverständlich, dass ein Verband seine ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter vor eventuellen Nachteilen aus ihrem Amt durch rechtlichen Beistand schützt.

Sowohl der Schatzmeister als auch der Vizepräsident sind über die desolate Finanzsituation der Stiftung informiert. Alfred Schmidt ist im Besitz eines von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stiftung erstellten Prüfungsberichtes. Noch Ende Mai 2016 hat der damalige Vizepräsident schriftlich geäußert, dass er das Vorgehen des Präsidenten unterstützt. Beide zurück getretenen Vorstandsmitglieder haben im Juli 2016 hinter dem Rücken der anderen drei Vorstandsmitglieder Gespräche hinsichtlich der Besetzung von Gremienpositionen in der Stiftung geführt. Erst durch Dritte haben wir davon erfahren. Vorstandsinterne E-Mails wurde extern weitergeleitet und mittlerweile werden Auszüge davon im Internet veröffentlicht. Mit diesem Verhalten und Vertrauensbruch war eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ehemaligen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands nicht mehr möglich.

In oben genannten Schreiben vom 15. September 2016 wurden Sie ebenfalls darüber informiert, dass der Präsident im Gespräch mit den derzeitigen Kuratoriumsmitglieder steht, um eine einvernehmliche Lösung der rechtsunwirksamen und damit nichtigen Beschlüsse hinsichtlich seiner Abberufung im Kuratorium und im Vorstand für alle Beteiligten anzustreben. Leider wird das Bemühen um eine Einigung von Seiten des Kuratoriums bis heute immer wieder hinausgezögert. Die Kuratoriumsmitglieder wurden Ende Oktober 2016 vom BDPh-Präsidenten informiert, dass sein Lösungsangebot nicht unbegrenzt gültig ist und das vereinbarte Stillschweigen nur bis zur Verwaltungsrat Sitzung am 19. November 2016 aufrechterhalten wird.

Vorgänge in Münsterschwarzach:

Über die Initiatoren und deren persönlicher Hintergründe wurden Sie ebenfalls in dem oben genannten Schreiben bereits informiert. Bei diesem Treffen wurden die Teilnehmer mit einer von Dritter Seite erstellten Auflistung von Anschuldigungen gegen den BDPh-Präsidenten versorgt. Verbandsvorsitzende, die hierzu kritische Fragen gestellt hätten oder gar anderer Meinung sind, wurden vorsorglich nicht eingeladen, obwohl sie ebenfalls in Münsterschwarzach anwesend waren. An diesem konspirativen Treffen hat auch der damalige Vizepräsident Alfred Schmidt teilgenommen, der mit seinen Kenntnissen problemlos einen Großteil der Anschuldigungen hätte entkräften können.

Das Ergebnis war ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, welcher die satzungsgemäßen Anforderungen nicht erfüllt und mehrere Vorsitzende gegen ihre Vertretungsberechtigung verstoßen haben. Hätte der Bundesvorstand dem Ansinnen Folge geleistet, so wäre die Versammlung anfechtbar und die dort gefassten Beschlüsse nichtig gewesen. Der Vorstand trägt hier nicht nur die Verantwortung, sondern auch die Haftung. Es ist unverantwortlich, dass die zurückgetretenen Vorstandsmitglieder eine Satzung als interpretierbar erklären und die unterschiedlichen Paragraphen zu den Themen Mitgliedschaft und Stimmenzahl nicht unterscheiden.

Einen Antrag auf „Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung durch den Bundesvorstand“ hat keiner der Beiden auf die Tagesordnung der Vorstandssitzung am 29. Oktober 2016 setzen lassen. Dieser Diskussion haben sie sich durch die Rücktritte am 21. Oktober 2016 entzogen.

Nachdem davon auszugehen ist, dass der Antrag auf eine außerordentliche Hauptversammlung auch vom Amtsgericht in Bonn abgelehnt wird, hat der Vorsitzende des Verbands Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften versucht, mit einem schriftlichen Antrag die Sitzung des Verwaltungsrates am 19. November 2016 zu verhindern und auf das Frühjahr 2017 vertagen zu lassen. Eine kritische Diskussion sollte erneut verhindert werden. Die seit Juni 2016 angekündigte Information und Aufklärung seitens des Präsidenten ist von Einigen offensichtlich weiterhin nicht gewünscht.

Über das Ergebnis der Initiative aus Münsterschwarzach und den weiteren Details werden Sie weiter auf dem Laufenden gehalten.

Wie geht es weiter?

Bei den offenbar miteinander vereinbarten Rücktritten handelt es sich im rechtlichen Sinn um sogenannte „Rücktritte zur Unzeit“. Eine „Unzeit“ liegt in der Regel dann vor, wenn durch die Amtsniederlegung die zur Vertretung des Vereins erforderlichen Vorstandsmitglieder nicht mehr vorhanden sind. Der Bundesvorstand ist nach der Satzung nicht mehr beschlussfähig. Nach unserer Satzung bedarf es jedoch nur in wenigen Punkten Beschlüsse durch den Bundesvorstand. Satzungsgemäß ist jetzt der BDPh-Präsident automatisch allein vertretungsberechtigt und der Bundesvorstand weiterhin handlungsfähig.

In den einzelnen Ressorts stehen Ihnen wie gewohnt die Bundesstellenleiter zur Verfügung. Den Schatzmeister betreffenden Schriftverkehr bitten wir bis auf weiteres an die Bundesgeschäftsstelle zu richten. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Decker - Helma Janssen - Thomas Höpfner
 
Quelle: www.philaseiten.de
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