Thema: BDPh-Vorstände Schmidt und Bernatek mit sofortiger Wirkung zurückgetreten
DL8AAM Am: 10.11.2016 12:18:40 Gelesen: 13435# 16@  
@ drmoeller_neuss [#15]

Rechtsschutzversicherungen für Vereine

Aus dem Zusammenhang würde ich sagen, das nicht die Rechtsschutzversicherung des Vereins (Verbands) gemeint war, sondern eine spezielle Rechtsschutzversicherungen für Vorstandsmitglieder für "Dinge" aus deren Tätigkeiten als Funktionsträger. So etwas können Firmen und Vereine für ihre "Manager" abschliessen. Ähnlich, wie die Zusatzversicherungen der Verwaltungsberufsgenossenschaft für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder. Darüber bin ich auch abgesichert, wenn ich mich im Rahmen meiner ehrenamtlichen Vorstandsarbeit verletzte (erkranke), das gilt dann als regulärer Arbeitsunfall. Dafür zahlt mein Verein, wenn ich mich recht entsinne, 7 € oder so im Jahr an die VBG. Jeder Verein (e.V. und nicht-e.V.) der Freizeitzeitgestaltung ist ja Zwangsmitglied in der VBG. Tippe der BDPh hat etwas Vergleichbares für Rechtsstreitigkeiten für die Vorstandsmitglieder abgeschlossen. Versicherungsnehmer bzw. -zahler ist dabei der Verein, während aber der Versicherte (der "Begünstigte" bzw. "Antragssteller") die Person selbst ist.

Gruß
Thomas
 
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