Thema: Fälschungen: Das Angebot ohne Obligo zum Lückenfüllerpreis
Robertomarken Am: 18.02.2009 09:38:50 Gelesen: 22645# 29@  
@ Richard [#26]

Es war sicherlich richtig diesen Beitrag der übelsten Sorte zu löschen.

@ Lars Boettger [#28]

Verboten ist laut Ebay nur das anbieten wenn ausdrücklich die Marke als falsch angeboten wird.

Ich hatte mich hier verschrieben so sollte es lauten.

Verboten ist laut Ebay das anbieten nicht wenn ausdrücklich die Marke als falsch angeboten wird.

Gruss
Robert
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1244
https://www.philaseiten.de/beitrag/13903