Thema: Lotbeschreibung in Angebotslisten: Eine Glückssache
Henry Am: 21.10.2007 17:57:40 Gelesen: 16398# 20@  
@ AfriKiwi [#12]

@ Richard Ebert [#15]

Hallo zusammen,

Ist ja klar, Erich, dass das Eigentumsrecht nicht gebrochen werden kann. Mann kann ja nicht einen Rechtsbruch mit einem anderen beantworten.

Richard, ich finde die Seite mit den Fälschungen samt Beschreibung sehr wichtig. Allerdings plädiere ich dafür, dass nur das Fälschungsmerkmal deutlich beschrieben wird.

Auf die Gegenüberstellung der echten Marke würde ich verzichten. Ich weiß, dass man über diesen Standpunkt diskutieren kann. Aber ich halte es da mit einem weisen Kopf, der meinte, man müsse dem Fälscher nicht unbedingt auch noch zeigen, wie er seine Werke verbessern kann. Auch wenn die Gegenüberstellung zugegeben auch ihre Vorteile hat.

mit freundlichen Grüßen
Henry
 
Quelle: www.philaseiten.de
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