Thema: BDPh Vorstand ist beschlussunfähig - keine ao Hauptversammlung
Richard Am: 05.12.2016 07:57:02 Gelesen: 19505# 11@  
Amtsgericht Bonn – Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung - Erforderliches Quorum nicht erreicht

BDPh (05.12.16) - Mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 informierte das Amtsgericht Bonn Herrn Hans-Gerd Treschnak (1. Vorsitzender des Verbands Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V.), der beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Ermächtigung zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gestellt hat, dass das in der Satzung vorgeschriebene Quorum nicht erreicht ist. Eine rechtsmittelfähige Entscheidung kann noch verlangt werden.

Mit gleicher Begründung hat bereits der Bundesvorstand am 17. Oktober 2016 gegenüber Herrn Frank Blechschmidt (1. Vorsitzender des Landesverbands Sächsischer Philatelistenvereine e.V.) seinen beim BDPh gestellten Antrag abgelehnt. Damit sind beide Personen mit ihren Anträgen gescheitert.

Über die Hintergründe der Anträge kann nur weiter spekuliert werden, da Frank Blechschmidt in der Verwaltungsratssitzung am 19. November 2016 auch auf Nachfrage keine Begründungen für seine Initiative gegeben hat. Dem BDPh liegen Unterlagen eines Schriftwechsels zwischen ihm und dem Chef-Redakteur der philatelie vor, in dem die Kündigung des Redaktionsvertrags zum Jahresende als Desaster und Schaden für die deutsche Philatelie bezeichnet wurde. In Anschluss daran wurden Handlungsoptionen ausgetauscht. Von daher verdichten sich die Gerüchte, dass mit einer außerordentlichen Hauptversammlung die Mehrheitsverhältnisse im Bundesvorstand schnell geändert werden sollten, um den geplanten Redaktionswechsel noch zu stoppen. Immerhin geht es um viel Geld. Wolfgang Maassen und seiner Firma Phil*Creativ GmbH sind im Vertragszeitraum 2013 bis 2016 grob geschätzt eine Million Umsatz, zum Großteil aus Mitgliedsbeiträgen und Stiftungsmittel, zugeflossen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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