@ Markus Pichl
[#179]Es kommt letztlich darauf an, ob es für das Prüfgebiet besondere Prüfbestimmungen gibt, die es erlauben. Diese Bestimmungen müssten vom BPP Vorstand abgesegnet sein, und damit ist es rechtens.
Da die Postmeistertrennungen eher sehr primitiv ausgeführt waren und wenig geeignet, die Marken sauber zu trennen, existieren sicherlich Bedarfsbelege, die das bezeugen.
Und damit wäre seine solche Sonderregelung sinnvoll und nachvollziehbar.
Viele Grüsse
Carsten
alias Carsten Burkhardt