Thema: Stiftung Philatelie: BDPh benennt vier neue Kuratoren
Freier Friese Am: 07.12.2016 14:54:38 Gelesen: 44503# 62@  
Die Pressemitteilung von "wm" ist nicht ganz korrekt. Tatsächlich handelt es sich bei der Berufung der Herren Schmidt ins Kuratorium und Bernatek in den Vorstand nicht um eine Nachfolge des derzeitigen BDPh-Präsidenten. Die Berufung von Nachfolgern für ihn lässt die Stiftungsverfassung nicht zu. Tatsächlich handelt es sich um die Zuwahl von Herrn Schmidt ins Kuratorium nach § 5 Abs. 4 und von Herrn Bernatek in den Vorstand nach § 10 Abs. 2 der Stiftungsverfassung.

Der Präsident des BDPh ist nach § 5 Abs. 2 d) bzw. § 10 Abs. 1 b) kraft Amtes Mitglied im Kuratorium und im Vorstand. Die Doppelfunktion ist also in der Verfassung verankert und kann nicht aufgegeben werden. Seine Amtszeit beginnt nach § 5 Abs. 6 mit der Annahme der Wahl zum Präsidenten und endet mit dem Ende seiner Amtszeit.

Somit hat das Kuratorium jetzt 11 und der Vorstand 3 Mitglieder. Der Sitz des Präsidenten des BDPh ist zur Zeit durch die sog. Abberufung (besser wohl als Aussperrung zu bezeichnen, da die Verfassung eine Abberufung gar nicht vorsieht) im Kuratorium und im Vorstand unbesetzt. Er könnte aber wieder von ihm eingenommen werden, wenn die Stiftungsaufsicht feststellt, dass die Abberufung verfassungswidrig war (wovor nach dem Wortlaut der Stiftungsverfassung auszugehen ist).

Vielleicht bemüht sich der neue Kuratoriumsvorsitzende (ab 1.1.2017) im Sinne eines guten Neuanfangs aber ja auch um die Beendigung des verfassungswidrigen Zustands in der Stiftung.

Der Verfasser der Pressemitteilung kann übrigens für die Unkorrektheit nichts, der Sachverhalt wurde auf der Stiftungs-Homepage falsch wiedergegeben. Und wer´s nicht glaubt, kann alles auf der genannten Homepage in der Stiftungsverfassung nachlesen.

Mal sehen, wie es weitergeht.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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