Thema: (?) (42) Alliierte Besetzung SBZ Mecklenburg-Schwerin: Stempelfälschungen
Koban Am: 09.12.2016 17:34:24 Gelesen: 39214# 38@  
@ DL8AAM [#35]

Koban, leider (!) ist es aber so. Ich darf in Deutschland im Prinzip (fast) alles "fälschen" (bis auf aktuell gültige Postwertzeichen, Wertpapiere, Urkunden, Geld o.ä. und ggf. auch Dinge die unter den Begriff Produktpiraterie fallen), nur darf ich das dann nicht als echt verkaufen.

Leider.


Thomas,

ich habe nichts Gegenteiliges geschrieben. Die Frage bezog sich im Wesentlichen auf das Beispiel "Selbst wenn er selbst der Hersteller der Belege sein sollte". Dann ist selbstverständlich weder echt noch Echtheit unbestimmt zulässig! Gleiches gilt natürlich auch, wenn er nicht der Hersteller wäre, aber um die Falschheit wüsste. Die Schwierigkeit Letzteres gerichtsfest beweisen zu können steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß.
Koban
 
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