Thema: (?) (203) Kriegsgefangenenpost
Briefmarkentor Am: 11.12.2016 13:23:55 Gelesen: 166946# 132@  
Eine Postkarte eines Kriegsgefangenen im Stammlager (Stalag) 1 in Barth [1] vom 15. Juli 1944 nach Milwaukee in den USA.



Falls meine Aussagen jetzt falsch sein sollten, bitte ich um Korrektur.

Gemäß Haager Landkriegsordnung war die gewöhnliche Post von und an Kriegsgefangene gebührenfrei. Die abgebildete Postkarte wurde mit der Zusatzleistung Luftpost versendet. Die betrug in die USA 0,40 RM. Dazu duften ausschließlich Briefumschläge und Postkarten mit Aufdruck oder Stempel "Mit Luftpost Par Avion" benutzt werden. Das Aufkleben von Luftpostklebezetteln war verboten. Außerdem war die Gebühr für die Luftpost in bar zu entrichten, die Verwendung von Freizeichen war ebenfalls verboten.

Stellt sich für mich die Frage, wer in diesem Fall die 0,40 RM Gebühr entrichtete?

Die Postkarte wurde mit einem Tarnstempel entwertet. Aus diesem wurden die Ortsangabe und der Unterscheidungsbuchstabe entfernt.



Unten links auf der Vorderseite findet sich noch ein Stempelabschlag "11103 via Stalag Luft 3 / U.S. Censor".
 
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