Thema: Vorausentwertungen Deutschland
DL8AAM Am: 02.01.2017 17:50:23 Gelesen: 182920# 160@  
@ Totalo-Flauti [#158]

Sollte eine Vorrausentwertung also nur mit Marken möglich sein?

Eigentlich sollte vom Prinzip her, für das Vorhandensein einer Vorausentwertung etwas da sein, was entwertet werden muss. ;-) Sprich, ein Wertzeichen, dass entwertet wird. Dein Beispiel hat zumindest mit einer Vorausentwertung nichts zu tun, sondern nur um eine Vorausbezahlung des Rückportos durch den Empfänger.

Entwertungen von Postwertzeichen durch Freistempelabdrücke kommen zwar regelmäßig vor, dabei sollte es sich aber in aller Regel um eine irreguläre Nutzung handeln, die in dieser Form auch nicht postgewollt sein sollte. Im Prinzip wird ein vom Absender vor der Einlieferung "bearbeitetes" Wertzeichen durch jegliche Modifikation (Ausnahme Perfins etc.) auch entwertet, aber soweit entwertet, dass der Portowert ebenfalls nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (zum Beipiel diese privaten "Werbeaufdrucke" auf österreichischen Briefmarken, diese entwerten die Briefmarke und machen daraus Vignetten). Meist toleriert die Post einen AbsenderFREIstempel über einer Briefmarke, bzw. toleriert die Nutzung des Wertes der Briefmarke unter dem Freistempel. Wobei es sicherlich auch Länder geben mag, in denen eine zusätzliche Auffrankierung durch einen AFS über eine bereits verklebte Briefmarke auch postkonform ist. Aber eigentlich sind das dann auch keine Vorausentwertungen im eigentlichen Sinne mehr.

Welche Postvorschriften gibt es denn für Deutschland für diese Entwertungsform?

Hinsichtlich der Absenderstempelung (= Vorausentwertung) von mit Briefmarken freigemachten DIALOGPOST-Sendungen, siehe z.B. der "Leitfaden DIALOGPOST National", dort insbesondere die Punkte "4.3 Absenderstempelung" und "4.4 FRANKIERSERVICE"
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/dialogpost/downloads/broschuere-dialogpost-2017.pdf

Die näheren Vorschriften zur Durchführung sowie die "Rahmenrichtlinien" hinsichtlich der Zulassungen etc. werden von der Post aber nicht mehr veröffentlicht.

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Und damit der Beitrag optisch etwas aufgelockert wird, hier eine irreguläre Nutzung eines regulären Absenderstempels:



Stempelung durch einen aktuellen Vorausentwertungs-(Tintenstrahl-)Absenderstempel, aber ohne entwertetes Wertzeichen. Man hat hier wohl einfach den Absenderstempel als DIALOGPOST-Kennzeichung eingesetzt. Zumindest denkbar wäre auch, dass die Briefmarke während der Produktion "abgefallen" ist oder einfach nur vergessen wurde. Da man aber in jedem Fall (auch bei Briefmarken-DIALOGPOST-Mailings) die Abrechnung mit der DPAG ausschließlich über die Einlieferungslisten durchführt (u.a. um so die fällige Umsatzsteuer abzurechnen - die Briefmarke begleicht ja maximal das Nettoporto, nicht den Bruttopreis!), sollte das der Post eigentlich auch vollkommen schnuppe sein - egal was die eigenen Regeln der Privatfirma DPAG besagen. ;-)

Geräte- bzw. "Genehmigungs"-Nummer 1A00004601, eines unbekannten "Lettershops" für ein Mailing eines unbekannten Absenders aus dem Zeitraum November/Dezember 2016.

Gruß
Thomas
 
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