Thema: Qualitätskriterien bei der Prüfung und Bewertung von Briefmarken
Markus Pichl Am: 06.01.2017 15:20:04 Gelesen: 9014# 2@  
@ hajo22 [#1]

Hallo hajo22,

BPP-Prüfer schätzen die Qualität eines Prüfstückes subjektiv ein.

"Fast gute Qualität", ist somit eine subjektive Einschätzung des Prüfers, von dem was er als "gut" erachtet. Was dies auch immer genau sein mag.

Ebenso ist "einwandfrei", ein leider dehnbarer Begriff, welcher sich auf die subjektive Einschätzung des Prüfers stützt. Siehe einige Beispiele in diesem Thema. "Schön" ist beispielsweise auch ein subjektiver Begriff. Nicht jeder Betrachter muß selbiges als "schön" empfinden bzw. erachten.

Beim BPP ist in den sogen. "Prüfstandards" hinterlegt:

"Qualitätseinschätzungen beziehen sich auf den Zustand des Prüfgegenstandes. Sie beruhen immer auf der subjektiven Beurteilung des jeweiligen Prüfers."

Nach meinem Dafürhalten haben Vermutungen aller Art und subjektive Empfindungen in Gutachten keinen Raum.

Siehe z.B. die Pflichten, die von einem öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen abgefordert werden.

Nachstehend ein kleines Zitat, aus der "Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Köln"

"...
III. Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

§ 8
Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung
....
(4)Der Sachverständige hat bei der Erbringung seiner Leistung stets darauf zu achten, dass er sich nicht der Besorgnis der Befangenheit aussetzt. Er hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung seines Gutachtens strikte Neutralität zu wahren, muss die gestellten Fragen objektiv und unvoreingenommen beantworten (Unparteilichkeit). ...
..."


Interessant ist, dass die sogen. "Prüfstandards" des BPP nicht in die Prüfordnung, welche quasi AGB ist, eingebunden sind. In der Prüfordnung heißt es unter 3.1: "Das Gutachten ist unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.", daraus ergibt sich für mich nicht zwangsläufig, dass der Prüfer nach eigenem Gutdünken die Qualität des Prüfstückes beurteilt.

Nebenbei, die im Speziellen hinterfragte Formulierung, ist mir aus Befunden von Herrn Flemming bekannt. Nach meiner Erfahrung, wenn er "fast gut" geschrieben hat, dann war da in der Regel irgendwo ein Bagatellmängelchen, den man aber auch erst einmal finden musste. Eine wirkliche Fehlprüfung besteht dann, wenn Reparaturen, Einrisse, Zahnfehler, Dünnstellen etc. übersehen bzw. nicht aufgeführt wurden. Selbst meine ich, wenn zwei oder drei Mängel bereits aufgeführt sind, es dann auch nicht mehr darauf ankommt, ob ein Dritter einen weiteren Mangel findet, da die Sache an sich sowieso mangelhaft ist. Wird eine subjektive Qualitätseinschätzung in Expertisen zu Briefmarken gegeben, dann sollte diese als solche gekennzeichnet sein oder zumindest in der Schrifttype zu den objektiven Feststellungen des Prüfers abheben.

Vielleicht magst Du die Marke und den Befund einmal zeigen?

MfG
Markus

@ Administration: im Falle hajo22 seine Frage und meine Antwort besser in einen separaten Thread passen, bitte ich um "Umlagerung".
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/9845
https://www.philaseiten.de/beitrag/142733