Thema: Nachnahmebelege
Jürgen Witkowski Am: 05.03.2009 23:57:19 Gelesen: 170166# 18@  
Bei diesem Nachnahmebeleg kann man die mit dem Dreieckstempel dokumentierte Lagerfrist bis zum 14.01.1954 gut nachvollziehen, da es bei den Postvermerken entsprechende handschriftliche Eintragungen gibt.

Frist verlangt: 7/1
Nicht eingelöst 14/1

Das Finanzamt Leck (Schleswig) musste nun auf anderem Wege versuchen an das Geld des säumigen Steuerzahlers zu gelangen.

Mit besten Sammlergrüßen
Jürgen


 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1056
https://www.philaseiten.de/beitrag/14308