Thema: Nachnahmebelege
BD Am: 06.03.2009 12:20:06 Gelesen: 170149# 21@  
@ Concordia CA [#20]

Leider sind mir keine Vorschriften zum Lagergebührstempel bekannt.

Hier ein etwas älterer Beleg. Der Postvorschuß war der Vorläufer der Nachnahme, nur bekam der Einlieferer, wenn Behörde oder vertrauenswürdige Person, bei der Einlieferung meist sofort das Geld!

Nun mußte der Empfänger die Sache nicht annehmen, so wie es bei dem Brief beim Landgericht in Erlangen geschah. Und so mußte das Amtsgericht in Dresden nicht nur den Postvorschuß zurückzahlen, sondern auch das Porto für den Hin- und Rückweg.

Mit besten Grüssen BD


 
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