Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
DerLu Am: 22.01.2017 09:30:58 Gelesen: 3308446# 5853@  
@ blaujacke [#5845]

Was bei dieser Diskussion übersehen wird, ist die Verfügung 261 (Amtsblatt 85) vom 26. Oktober 1923:

Die durch die Verordnung vom 20. Oktober festgesetzten Gebühren für Briefsendungen und Paktete des Inlandsverkehr (I Nr. 1 bis 8 der im Amtsblatt Nr. 84, S. 453, abgedruckten Zusammenstellung) werden mit Wirkung vom 1. November an verdoppelt. …

Die neuen Gebühren wurden also bereits vor dem Inkrafttreten der in Verfügung 260 bekannt gegebenen Sätze, erneut geändert. Diese pauschale Verdoppelung hat Herr Oechsner in seiner Tabelle für die Briefporti einberechnet: Brief im Ortsverkehr bis 20 gr. = 40 Mio. Mark (lt. Verf. 260: 20 Mio. Mark). Bei den Rohrpostgebühren hat er diese Verdoppelung aber anscheinend übersehen.
Meine Rechnung für den Rohrpostbrief in PP 22: 40 Mio. + 100 Mio. + 40 Mio. = 180 Mio. Mark.

Gleiches für die Rohrpostkarte: 20 Mio. + 100 Mio. + 20 Mio. = 140 Mio. Mark.

Daher kommt m.M. die Inkonsistenz in den Tabellen bezüglich der Rohrpostgebühren.

Nur leider erklärt auch dies nicht das verklebte Franco von 240 Mio. Mark.

Die Verfügung 270 vom 27. Oktober setzte die Gebühren ab 5. November fest (PP 23). Das Ortsbriefporto bis 20 g. betrugt danach 500 Mio. Mark.

Einen schönen Sonntag wünscht
DerLu
 
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