Thema: Porto bestimmen: Schweiz
Arrows Am: 05.02.2017 16:11:49 Gelesen: 20386# 19@  
@ stampmix [#13]

"Zu diesem Zettel kann ich keine Informationen finden. Ist er vom Postamt angebracht und mussten die 60 Rappen vom Empfänger entrichtet werden?"

Den Gebührenzettel = nachbestellgebuehr 60cts = ist mir nicht bekannt, ich versuche dennoch, die 60 Rp. herzuleiten.

Dringlich-Gebühr

Für die Aufgabe von Sendungen ausserhalb der normalen Schalteröffnungszeiten wird eine sog. "Dringlichgebühr" erhoben. Früher wurde der Zuschlag mit der normalen Taxe auf der Sendung gedeckt. Ausserdem wurde eine violette Dringlich-Etikette aufgeklebt. In neuerer Zeit werden die Dringlich-Etiketten nicht mehr verwendet. Die Zuschlagstaxe wird nicht mehr auf den Sendungen, sondern auf dem Empfangsschein oder einem besonderen Formular gedeckt. Am Dringlichkeitsschalter aufgegebene Sendungen sind daher nicht mehr von den normalen zu unterscheiden.

Nachtaxierung (Taxierungsmodus 1.9.1876–31.12.1975)

Für die Taxierung von un- oder unterfrankierten Sendungen hatte der Postempfänger den doppelten Betrag der erforderlichen Postgebühr zu entrichten.

Fazit:

Wahrscheinlich wurde in Zürich 1 der Dringlich-Zuschlag von 20 Rp. (1.5.1924–31.12.1946) für die Briefzustellung ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten erhoben und nach erfolglosem Eilzustellversuch für die inländische Weiterleitung von Zürich nach Lugano der doppelte Fehlbetrag von 40 Rp. nachtaxiert (Brieftaxe im Fernverkehr bis 250g = 20 Rp. (1.1.1921 – 31.10.1967).

Somit müsste der Zettel im Postamt Zürich 1 angebracht worden sein. Da bin jedoch nicht ganz sicher, wäre auch möglich bei Grenzüberschreitung.

Gruss, Arrows
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/6036
https://www.philaseiten.de/beitrag/144844