Thema: Wahlbriefumschläge, Wahlbenachrichtigungen, Wahlkarten und Wahlstempel
wajdz Am: 06.02.2017 19:05:42 Gelesen: 76401# 55@  
Als erstes Bundesland hat das Abgeordnetenhaus 2006 das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) verabschiedet, damit Senioren ihre Ansprüche selbst vertreten können. Das Problem dabei: Die wenigsten Seniorinnen und Senioren in Berlin wissen um die Seniorenvertretung und noch weniger um ihr diesbezügliches Wahlrecht. 2011 lag die Wahlbeteiligung bei nur 0,61 Prozent.

Im März dieses Jahres werden die Seniorenvertretungen in den Bezirken Berlins nach 5 Jahren neu gewählt. Gemäß Seniorenmitwirkungsgesetz hat die Seniorenvertretung die Aufgabe, die Interessen der Seniorinnen und Senioren gegenüber den Institutionen im Bezirk wahrzunehmen und die Mitwirkung an der gesellschaftlichen Teilhabe zu stärken. Je stärker die Seniorenvertretung besetzt ist, umso besser kann sie diese Aufgabe erfüllen.

Wahlberechtigt sind Seniorinnen und Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Berlin haben. Gleiches gilt für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für das Gremium der Seniorenvertretung zur Wahl stellen möchten.



Jedenfalls wurde für diese Benachrichtigung schon mal viel Geld ausgegeben. Ob sich dadurch die Wahlbeteiligung deutlich erhöht, darf aber bezweifelt werden. Die lokalen Medien beschäftigen sich kaum mit diesem Thema.

MfG Jürgen -wajdz-
 
Quelle: www.philaseiten.de
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