@ muemmel
[#5901]Hallo,
du hast (leider) recht. Ich habe zwar die handschriftliche Inhaltsangabe gesehen, mir aber dabei nichts weiter gedacht. Ich bin einfach mal vom einfachsten (und häufigsten) Fall ausgegangen.
Der Umachlag ist offen.
Grüßle
Holger Reichert