Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Richard Am: 16.03.2009 23:33:54 Gelesen: 178979# 1@  
Jamboberlin hat im Briefmarken Cafe gestern einen Nachportobeleg vorgestellt, den ich hier mit seiner Erlaubnis wiedergebe.

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Der Brief wog offensichtlich mehr als die für eine Mark Porto im Ortsverkehr erlaubten 20 Gramm. Nun kommt die erste Besonderheit: Bei Dienstbriefen hätte nur der einfache Fehlbetrag, also 100 Pf erhoben werden dürfen (ein Gewicht von über 250 g schließe ich mal aus, da hätte es gepaßt). Aber der Empfänger, ebenfalls eine Behörde, mußte 2 Mark Nachporto berappen.

Nun greift Absatz VI der ADA Abschnitt V Abteilung I § 50, in dem es heißt: Die Reichs- und Staatsbehörden sind befugt, auch nach erfolgter Annahme und Eröffnung portopflichtiger Sendungen zum Zwecke der nachträglichen Einziehung des Portos beim Absender die Briefumschläge an die Postanstalt zurückzugeben oder, falls es sich um Pakete handelt, sich schriftlich an die Postanstalt zu wenden. Die Befugnis zur Rückgabe der Briefumschläge und zu schriftlichen Anträgen wegen nachträglicher Einziehung von Portobeträgen für Pakete erstreckt sich nur auf Sendungen aus dem deutschen Postverkehr und gilt nur für unmittelbare Reichs- und Staatsbehörden, für die Kreis- und Bezirksausschüsse sowie für solche Veranlagungskommissionen und Gewerbesteuerausschüsse, in denen der Vorsitz von einem unmittelbaren Staatsbeamten im Hauptamte wahrgenommen wird. ... Die Bestimmungspostanstalt erstattet den Betrag und sendet den Briefumschlag oder die Postpaketadresse unter Beifügung des Schreibens nach Entlastung des Betrages nach dem Aufgabepostamte zurück.



Wie die Rückseite zeigt wurde so verfahren, die 2 Mark wurden dem Empfänger erstattet (Klebezettel der Geschäftsstelle des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers nebst Dienstsiegel). Vorne 2 verschiedene Portostempel für Hin- und Rückweg sowie der Entlastet-Stempel des Postamtes Berlin SW 48. Gesehen habe ich solche Belege bisher sowohl mit handschriftlichen Vermerken, Stempeln (davon habe ich bisher selbst 2) oder Klebezetteln- dies ist mein erstes derartiges Stück. Ebenfalls zum ersten Mal sehe ich hier einen Brief von Behörde zu Behörde- die 2 Mark wurden also von einer Ecke des Staatssäckels in die andere geschoben- was für ein Aufwand. ;-)
 
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