Thema: (?) (241) Nachportobelege / Nacherhebung von Porto
Postgeschichte Am: 17.03.2009 00:14:19 Gelesen: 179118# 2@  
@ Richard [#79]

Ein sehr schöner Beleg.

Ich stimme Jamboberlin mit der Einschätzung zu, daß der Brief offensichtlich mehr als 20 g gewogen haben könnte und daher mit 200 Pf hätte frankiert werden müssen. Da es sich um eine gewöhnliche Postsendung und nicht um einen portopflichtigen Dienstbrief handelte (diese Angabe wurde auf dem Umschlag durchgestrichen) fielen als Nachgebühr das doppelte des Fehlbetrages (100 + 100 Pf = 200 Pf) an.

Der Empfänger (Geschäftsstelle des Reichs- u. Preuss. Staatsanzeiger) hatte die 200 Pf zunächst zu zahlen, jedoch nicht in bar, sondern durch Anschreibung in das Stundungsbuch. Also nicht Geld von einer Tasche in eine andere verschoben. Bei Rückgabe des Umschlages am 4.7.1922 wurde der Portobetrag aus dem Stundungsbuch ausgetragen (Entlastet) und der Umschlag am 6.7.22 an das Postamt Charlottenburg 5 zurückgesandt.

Jamboberlin kann man zu diesem Beleg gratulieren.

Gruß
Manfred
 
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