Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
DL8AAM Am: 17.03.2009 14:13:48 Gelesen: 50723# 5@  
@ Postgeschichte [#3]

Das wäre auch meine erste Idee gewesen.

Meine mich entsinnen zu können: "Früher" wurden unterfrankierte Briefe ins Ausland nicht befördert, bzw. die DBP gab keine Sendungen mit einem Nachgebühr-T ins Ausland weiter. Diese gingen an den Absender mit einem angebrachten "Hinweis-Label" zurück. Der Absender klebte das fehlende Porto hinzu und steckte den Brief erneut in den Kasten.

Für welchen Zeitraum (war so in u.a. den 80ern) diese Praxis galt, kann ich aber nicht mehr sagen. Kann mich erinnern, dass ein Schulkamerad mal sagte, dass er dieses Verfahren auch nutzen würde, um Briefe an einen Kumpel (im gleichem Ort) zu versenden. Einfach den Brief unfrankiert mit einer Falschadresse in Australien (oder so) unter der Absenderadresse des eigentlichen Empfängers einwerfen. Die Post schicke dann den Brief an den vermeintlichen Absender, also an seinen Kumpel. Ob das ein bundesweites Verfahren und wann das genau war kann ich nicht sagen, hatte das nur am Rande mitbekommen.

Mir selbst sind mir aber auch "Nachgebührkarten" (aus etwa der gleichen Zeit) in Erinnerung, d.h. die DBP hat wohl selbst nachfrankiert und dann vom Absender eine Nachgebühr per "Karte" eingezogen.

Wenn bei den obigen Beleg dies so gewesen war, wundert mich aber der Stempel aus Bremen. Oder frankierte die Post hier etwa auch selbst nach (s.o.) ?

Gruß
Thomas
 
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