Thema: (?) (36-38) Nachporto: Postseitige Ergänzung der Freimachung bei Auslandspost
Postgeschichte Am: 17.03.2009 18:02:37 Gelesen: 50682# 7@  
@ duphil [#6]

Ja, Du hast darin die in meinem Beitrag angesprochene Anforderung erklärt. Ich hatte geschrieben:

Das fehlende Porto von 20 Pf wurde vom Absender angefordert oder gleich in Briefmarken angebracht.

In Deinem Beitrag waren ja noch einige Fragen offen, die ich in den nächsten Tagen zumindest in Teilbereichen schließen werde.

@ DL8AAM [#5]

Das Verfahren gilt auch heute noch. Allerdings bezweifele ich die Bemühungen Deines Schulkameraden, da die Nachtaxierung nur bei Auslandsendungen möglich war. Bei Ortssendungen erfolgte die Erhebung von Nachgebühren.

Die Zusatzfrankatur kann in dem von Carolina Pegleg gezeigten Fall auf unterschiedliche Weise erfolgt sein:

- durch die Firma nach Freistempelabdruck
- bei Feststellung durch das Aufgabepostamt
- bei einem anderen Postamt unter Rückgabe des Briefes zur Nachfrankierung
- durch Nachfrankierung eines Postamtes unter Anforderung des verauslagten Portos

Durch Freistempel frankierte Briefe werden in einem Umschlag (oder auch Kiste) am Schalter abgegeben und postamtlich nicht mehr behandelt. Das Postamt in Bremen (Grenzpostamt) hat die Marke selbst angebracht oder festgestellt, daß diese noch nicht abgestempelt war. Damit ist der Stempel von Bremen zu erklären.

@ Carolina Pegleg

Wenn meine Antwort nicht 100% ist, lerne ich gerne dazu. Wenn Du den Beitrag nennen würdest könnte ich feststellen was meiner Antwort noch fehlt.

Gruß
Manfred
 
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